Neues aus der Initiative
Der Antrag ist laut VfGH nicht zulässig!
Ergebnis: Es wird von uns verlangt, einen ZIVILPROZESS gegen die ASFINAG mit vollem Prozeßkostenrisiko zu führen!
Dies bedeutet, im Falle eines Unterliegens nicht nur die eigenen Prozeßkosten, sondern auch alle Prozeßkosten der ASFINAG tragen zu müssen. Daß solche Kosten sehr schnell ein existenzgefährdendes Ausmaß annehmen können, liegt auf der Hand ...
Beabsichtigt? "Früher litten wir an Verbrechen, heute an Gesetzen." Publius Cornelius Tacitus (ca. 55-116 n.Chr.)
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hat am 07.12.2007 entschieden:
Der Beschwerdeantrag wird zurückgewiesen,
"... da dem Antragsteller ein Zivilprozeß zuzumuten sei ..."
Der Beschwerdeantrag wird zurückgewiesen,
"... da dem Antragsteller ein Zivilprozeß zuzumuten sei ..."
Mehr (oder weniger) kreative Argumente, warum sie dieses Anliegen einer fairen Mautregeglung (derzeit) nicht mit Geld- oder Sachmitteln unterstützen können ...
Nach 50.000 gesammelten und durch diverse Organisationen an das Verkehrsministerium "medienwirksam" übergebenen Unterschriften tut sich nun - anscheinden - nicht mehr viel.
Wir fragen uns ...
Wir fragen uns ...
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